Die Produkte haben ab Bestelleingang eine Garantie (Gewährleistung) von insgesamt 24 Monaten. Von der Garantie vollumfänglich ausgeschlossen sind Verschleissteile.
Als Verschleissteile gelten:
- Akku (Der Akku des Geräts hat eine Lebensdauer von ca. 500 vollständigen Ladezyklen. Danach erbringt der Akku noch ca. 80 % seiner ursprünglichen Leistung).
Die Garantie ist ebenfalls ausgeschlossen:
- Wenn der Mangel auf einer unsachgemässen Behandlung oder Verwendung des Produkts beruht, die nicht der gewöhnlichen Verwendung entspricht.
- Wenn der Mangel auf einer Fehlfunktion beruht, die aufgrund einer fehlerhaften Bedienung verursacht wird und nicht der im jeweiligen Benutzerhandbuch
beschriebenen Bedienungsanleitung entspricht. - Wenn der Mangel auf einem äußeren Eingriff „Fremdeingriff“ beruht, insbesondere Reparaturen und Eingriffe von Personen, die hierzu nicht von LIINI GmbH
ermächtigt worden sind. - Wenn das Produkt aufgrund eines Wasserkontakts / Wasserschaden beschädigt worden ist.
- Normale Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen lösen keine Gewährleistung aus.
Die LIINI GmbH kann die Gewährleistung wahlweise durch teilweisen (z. B. Ersatzteile wie Dichtungen) oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt erbringen.
Zwecks Überprüfung des Garantie-Anspruchs muss der Kunde unter der entsprechenden Kategorie «Problem mit Gerät / Defekt» im Ticket-System unter www.LIINI.ch/support ein Ticket lösen und folgende Nachweise erbringen:
- Video, auf welchem das Problem ersichtlich ist
- Bild 1: Vorderseite des Geräts
- Bild 2: Rückseite des Geräts
- Bild 3: Unterseite des Geräts
- Bild 4: Heizplatte des Geräts
Stellt die LIINI GmbH entsprechende Schäden am Gerät fest (z. B. unförmige Heizplatte, untypische Kratzer oder Dellen, etc.) wird jegliche Garantie ausgeschlossen.
Der Kunde bestätigt mit dem Einreichen des Tickets, dass sämtliche Angaben wahrheitsgetreu sind. Sollte sich während der Bearbeitung des Garantiefalls herausstellen, dass Tatbestände des Garantiebetrugs vorliegen, behält sich die LIINI GmbH vor, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.