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Zahlt die Krankenkasse eine Milchpumpe? (Schweiz)

Milchpumpe mieten auf Verordnung: wann die Grundversicherung zahlt, wie lange, was Franchise und Zusatzversicherung bedeuten und wie du zur Mietpumpe kommst.

Von der LIINI RedaktionAktualisiert am 9 Min. Lesezeit10 Quellen

Mutter pumpt entspannt auf dem Sofa mit einer kabellosen Milchpumpe ab
Inhalt

Kurz gesagt

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Die Grundversicherung in der Schweiz vergütet die Miete einer elektrischen Milchpumpe, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet und ein medizinischer Grund vorliegt, etwa ein Frühgeborenes, ein trinkschwaches Baby, wunde Brustwarzen oder ein Milchstau. Bezahlt wird bis zu einem Höchstbetrag pro Miettag, in der Regel für höchstens 8 Wochen, in begründeten Fällen bis 8 Wochen länger. Eine Pumpe, die du ohne Verordnung selbst kaufst, bezahlst du in der Regel selbst. Was genau du bekommst, entscheidet deine Krankenkasse, frag deshalb vorher nach.

Ob die Krankenkasse eine Milchpumpe bezahlt, fragen sich viele Mütter erst, wenn es beim Stillen hakt und schnell eine Lösung her muss. Die gute Nachricht: In vielen Fällen übernimmt die Grundversicherung die Miete. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen gelten, wer die Pumpe verordnen darf, wie du in wenigen Schritten zur Mietpumpe kommst und was du selbst bezahlst. Der Artikel gibt dir eine Orientierung, ersetzt aber nicht die Auskunft deiner Krankenkasse.

Milchpumpe und Krankenkasse: so funktioniert die Grundversicherung

Welche Hilfsmittel die Grundversicherung bezahlt, regelt in der Schweiz die Mittel- und Gegenständeliste, kurz MiGeL. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt sie als Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung. Milchpumpen haben darin eine eigene Produktgruppe.

Laut MiGeL vergütet die Grundversicherung ein Hilfsmittel, wenn es:

  • einer Position der Liste entspricht,
  • von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet ist,
  • von einer zugelassenen Abgabestelle abgegeben wird.

Für jede Position legt das BAG einen Höchstvergütungsbetrag fest. Mehr bezahlt die Krankenkasse nicht. Ist das Angebot teurer, trägst du die Differenz selbst.

Gut zu wissen

Die Angaben in diesem Artikel beziehen sich auf die MiGeL-Ausgabe vom 1. Juli 2026. Die Liste wird regelmässig angepasst. Frag vor der Miete bei deiner Krankenkasse nach, was in deinem Fall gilt.

Wann gibt es eine Milchpumpe auf Rezept?

Die Krankenkasse bezahlt die Milchpumpe nicht automatisch nach jeder Geburt. Laut MiGeL muss mindestens einer dieser Gründe vorliegen:

Beim Baby:

  • Frühgeburt
  • Trinkschwäche
  • Fehlbildungen
  • organische Erkrankungen

Bei der stillenden Mutter:

  • wunde Brustwarzen
  • Entzündungen
  • Milchstau
  • vorübergehende Behandlung mit Medikamenten
  • zu viel oder zu wenig Muttermilch

Bei Mutter und Kind: eine medizinisch bedingte Trennung, etwa wenn dein Baby auf der Neonatologie liegt.

Möchtest du abpumpen, damit auch dein Partner füttern kann oder weil du wieder arbeitest, fällt das nicht unter diese Gründe. Die Grundversicherung bezahlt in diesem Fall in der Regel nichts.

Wer darf die Milchpumpe verordnen?

Laut der aktuellen MiGeL braucht es für die Vergütung eine Verordnung von einer Ärztin oder einem Arzt. Das kann deine Frauenärztin, die Kinderärztin deines Babys oder deine Hausärztin sein. Liegt dein Baby im Spital, frag das Team dort, wie es die Verordnung handhabt.

Und die Hebamme oder die Stillberaterin? Sie sind oft die Ersten, die merken, dass eine Pumpe hilft. Sie beraten dich, zeigen dir das Abpumpen und nehmen bei Bedarf mit der Ärztin Kontakt auf. Das Parlament hat im März 2025 beschlossen, dass Hebammen künftig selbst bestimmte Mittel und Gegenstände verordnen dürfen. Die Ausführungsbestimmungen dazu erarbeitet der Bund laut BAG in mehreren Paketen. Frag deine Hebamme oder deine Krankenkasse, ob die neue Regel bei dir schon gilt.

Tipp

Die Grundversicherung bezahlt drei Sitzungen Stillberatung, wenn eine Hebamme oder eine speziell in Stillberatung ausgebildete Pflegefachperson sie durchführt. Eine Stillberaterin hilft dir zu klären, ob du überhaupt eine Pumpe brauchst und welche.

So kommst du zur Mietpumpe

So kommst du zur Mietpumpe: 1. Grund klären mit Hebamme, Stillberaterin oder Ärztin, 2. ärztliche Verordnung, 3. Pumpe mieten, zum Beispiel in der Apotheke, 4. Krankenkasse zahlt bis zum Höchstbetrag, 5. nach 8 Wochen mit Grund um bis zu 8 Wochen verlängern oder zurückgeben.So kommst du zur MietpumpeGrundversicherung, Schweiz1Grund klärenHebamme, Stillberaterin oder Ärztinprüfen mit dir, ob eine Pumpe hilft.2Ärztliche VerordnungDer medizinische Grundmuss darauf stehen.3Pumpe mietenZum Beispiel in der Apotheke.Das Pumpset gehört dir.4AbrechnenDie Kasse zahlt bis zumHöchstbetrag pro Miettag.5Verlängern oder zurückgebenNach 8 Wochen: mit Grundbis 8 Wochen länger.Stand: MiGeL des BAG, 1. Juli 2026
  1. Früh ansprechen Erzähl deiner Hebamme, Stillberaterin oder Ärztin, wo es beim Stillen hakt. Gemeinsam klärt ihr, ob eine Pumpe sinnvoll ist.
  2. Verordnung holen Lass dir von deiner Ärztin oder deinem Arzt eine Verordnung für eine elektrische Milchpumpe ausstellen. Wichtig ist, dass der medizinische Grund darauf steht.
  3. Mietstelle wählen Viele Apotheken vermieten Milchpumpen. Frag vorher, ob die Apotheke direkt mit deiner Krankenkasse abrechnet und ob sie eine Kaution verlangt.
  4. Pumpset dazunehmen Das Pumpset mit Brusthaube und Flasche ist persönlich und gehört dir. Die MiGeL führt es als eigene Position.
  5. Rechnung einreichen Rechnet die Mietstelle nicht direkt ab, bezahlst du und schickst die Rechnung samt Verordnung an deine Krankenkasse.
  6. Rechtzeitig verlängern Brauchst du die Pumpe länger als 8 Wochen, sprich vor Ablauf mit deiner Ärztin. Eine Verlängerung braucht einen medizinischen Grund.
  7. Zurückgeben Reinige die Pumpe nach Anleitung und bring sie zurück. Das Pumpset behältst du.

Wie du mit der Pumpe hygienisch abpumpst und die Milch richtig lagerst, liest du im Ratgeber Muttermilch abpumpen und aufbewahren.

Was kostet dich die Milchpumpe? Höchstbetrag, Franchise, Selbstbehalt

Wer zahlt was bei der Milchpumpe: Grundversicherung zahlt die verordnete Mietpumpe bis zum Höchstbetrag und das Pumpset. Du zahlst Franchise und Selbstbehalt, ausser bis 8 Wochen nach der Geburt, sowie Mehrbeträge und Pumpen ohne Verordnung. Zusatzversicherung je nach Police.Wer zahlt was?Milchpumpe mieten in der SchweizGrundversicherungMietpumpe mit ärztlicher Verordnungbis zum Höchstbetrag pro Tag,dazu das PumpsetDu selbstFranchise und Selbstbehalt, ausserbis 8 Wochen nach der Geburt;Mehrbetrag über dem Höchstbetrag;Pumpe ohne VerordnungZusatzversicherungje nach Police, zum Beispielweitere Stillberatungen.Vorher nachfragen.Quellen: BAG (MiGeL, Kostenbeteiligung)

Die MiGeL legt für Milchpumpen folgende Höchstvergütungsbeträge fest. Es sind die Beträge, die die Grundversicherung höchstens übernimmt, keine Ladenpreise.

Position laut MiGeLHöchstvergütungHinweis
Elektrische Milchpumpe, MieteCHF 2.31 pro Taghöchstens 8 Wochen, in begründeten Fällen bis 8 Wochen länger
Zubehörset zur elektrischen PumpeCHF 27.85 pro Setbei Frühgeborenen bis zum doppelten Betrag
Handmilchpumpe, KaufCHF 47.17mit Verordnung
Elektrische Einzelpumpe inkl. Zubehör, KaufCHF 175.65mit Verordnung
Elektrische Doppelpumpe inkl. Zubehör, KaufCHF 341.26mit Verordnung

Die MiGeL empfiehlt einen Kauf, wenn du die Pumpe voraussichtlich länger brauchst. Für alle Positionen gelten dieselben medizinischen Gründe wie oben.

Franchise und Selbstbehalt: Normalerweise zahlst du zuerst deine Franchise, ordentlich 300 Franken pro Jahr, danach 10 Prozent Selbstbehalt bis höchstens 700 Franken pro Jahr. Rund um die Geburt gilt laut BAG eine Ausnahme: Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt beteiligst du dich nicht an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen. Für eine Mietpumpe in dieser Zeit zahlst du also weder Franchise noch Selbstbehalt. Wie deine Krankenkasse Miettage nach dieser Frist abrechnet, fragst du am besten direkt nach.

Achtung

Kostet die Miete mehr als der Höchstbetrag, oder mietest du ohne Verordnung, bezahlst du die Differenz beziehungsweise alles selbst. Frag die Mietstelle deshalb vorher nach dem Tagespreis.

Zusatzversicherung: was sie übernehmen kann

Zusatzversicherungen sind freiwillig, und jede Krankenkasse regelt sie anders. Manche Policen beteiligen sich an weiteren Stillberatungen oder an Hilfsmitteln, die die Grundversicherung nicht deckt. Die CONCORDIA zum Beispiel beteiligt sich mit ihren Zusatzversicherungen NATURA und NATURAplus an Stillberatungen über die drei bezahlten Sitzungen hinaus.

Ob deine Zusatzversicherung etwas an eine gekaufte Milchpumpe beiträgt, steht in deinen Versicherungsbedingungen. Am schnellsten erfährst du es mit einem Anruf oder einer Nachricht an deine Krankenkasse. Frag am besten konkret: «Beteiligt ihr euch an einer Milchpumpe, und braucht ihr dafür eine Verordnung?»

Milchpumpe mieten oder kaufen?

Eine Mietpumpe und eine eigene Pumpe erfüllen unterschiedliche Zwecke. Manche Mütter nutzen beides nacheinander: zuerst die Mietpumpe aus medizinischen Gründen, später eine eigene, handliche Pumpe für den Alltag.

KriteriumMietpumpeEigene Pumpe
Kostenmit Verordnung von der Grundversicherung bis zum Höchstbetragohne Verordnung selbst bezahlt
Voraussetzungmedizinischer Grund und ärztliche Verordnungkeine
Dauerhöchstens 8 Wochen, Verlängerung um bis 8 Wochen möglichso lange du willst
Bauartoft grösseres Gerät für zuhauseoft kompakt, teils kabellos und im BH tragbar
HygieneGerät wird nach der Rückgabe aufbereitet, Pumpset ist persönlichalles gehört dir
Passt fürFrühgeburt, Milchstau, Trennung von Mutter und KindArbeit, unterwegs, gelegentliches Abpumpen

Kaufst du eine Pumpe selbst, achte auf passende Brusthauben und darauf, dass du die Teile gut reinigen kannst. Die LIINI® Milchpumpe ist eine kabellose Pumpe, die du im BH trägst. Sie hat einen Stimulations- und einen Abpumpmodus mit je fünf Stufen, einen Milchbehälter für 180 ml und Brustnippel-Einsätze in 15, 17 und 21 mm. Alle Modelle findest du unter Milchpumpen, Ersatzteile und Einsätze unter Milchpumpen-Zubehör. Wie du abgepumpte Milch später unterwegs erwärmst, zeigt der Ratgeber Milch unterwegs warm machen.

Deutschland und Österreich: kurz erklärt

Deutschland: Mit einem ärztlichen Rezept übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten einer Milchpumpe. Sie wird meist leihweise abgegeben, über Vertragspartner wie Apotheken oder Sanitätshäuser. Die Barmer zum Beispiel übernimmt die Kosten in der Regel bis zum Ende des sechsten Lebensmonats deines Kindes, Absaugsets inklusive. Manche Mietstellen verlangen eine Kaution.

Österreich: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gewährt eine Milchpumpe, wenn sie medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wurde. Für Heilbehelfe und Hilfsmittel gilt laut dem öffentlichen Gesundheitsportal: Du löst die Verordnung innert 30 Tagen ein, meist bei einem Vertragspartner der Kasse. Je nach Fall fällt ein Selbstbehalt an.

In beiden Ländern lohnt sich ein kurzer Anruf bei der Kasse, bevor du die Pumpe abholst.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Rezept für eine Milchpumpe?

Für die Vergütung durch die Grundversicherung ja. Laut MiGeL braucht es eine ärztliche Verordnung und einen medizinischen Grund, etwa eine Frühgeburt, Trinkschwäche, wunde Brustwarzen oder einen Milchstau. Ohne Verordnung kannst du eine Pumpe mieten oder kaufen, bezahlst sie aber selbst.

Kann meine Hebamme die Milchpumpe verordnen?

Laut der MiGeL vom 1. Juli 2026 braucht es eine ärztliche Verordnung. Das Parlament hat 2025 beschlossen, dass Hebammen künftig bestimmte Mittel und Gegenstände selbst verordnen dürfen, die Umsetzung läuft. Deine Hebamme kann dir aber helfen, die Verordnung bei der Ärztin zu bekommen.

Wie lange zahlt die Krankenkasse die Mietpumpe?

Laut MiGeL höchstens 8 Wochen. In medizinisch begründeten Fällen kann die Mietdauer um höchstens weitere 8 Wochen verlängert werden. Brauchst du die Pumpe voraussichtlich länger, empfiehlt die MiGeL einen Kauf.

Muss ich Franchise und Selbstbehalt zahlen?

Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt beteiligst du dich laut BAG nicht an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen. Danach gelten wieder Franchise und Selbstbehalt. Frag deine Krankenkasse, wie sie eine Miete abrechnet, die über diese Zeit hinausgeht.

Bezahlt die Krankenkasse auch das Pumpset?

Ja, wenn die Pumpe verordnet ist. Die MiGeL führt das Zubehörset zur elektrischen Milchpumpe als eigene Position mit eigenem Höchstbetrag. Bei Frühgeborenen kann bis zum doppelten Betrag vergütet werden.

Zahlt die Grundversicherung eine tragbare Milchpumpe?

Kaufst du eine tragbare Pumpe selbst im Handel, ohne Verordnung, bezahlst du sie in der Regel selbst. Die MiGeL kennt zwar Positionen für den Kauf elektrischer Pumpen, aber nur mit medizinischem Grund, ärztlicher Verordnung und über eine zugelassene Abgabestelle. Frag deine Krankenkasse und deine Zusatzversicherung vor dem Kauf.

Wo kann ich eine Milchpumpe mieten?

In vielen Apotheken. Deine Hebamme oder das Spital wissen oft, wo es in deiner Nähe Mietpumpen gibt. Frag vorher, ob die Mietstelle direkt mit deiner Krankenkasse abrechnet und wie hoch der Tagespreis ist. Liegt er über dem Höchstbetrag der MiGeL, zahlst du die Differenz.

Quellen

  1. Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), Bundesamt für Gesundheit BAG
  2. Mittel- und Gegenständeliste, Ausgabe vom 1. Juli 2026 (PDF), Bundesamt für Gesundheit BAG
  3. Krankenversicherung: Kostenbeteiligung für in der Schweiz wohnhafte Versicherte, Bundesamt für Gesundheit BAG
  4. KVG-Änderung: Massnahmen zur Kostendämpfung, Paket 2, Bundesamt für Gesundheit BAG
  5. Stillberatung, CONCORDIA Kranken- und Unfallversicherung
  6. Mutterschaft: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?, CONCORDIA Kranken- und Unfallversicherung
  7. Elektrische Milchpumpen für Mütter, BARMER
  8. Wann bekomme ich eine Milchpumpe auf Rezept?, Medela
  9. Materielle Hilfen rund um die Geburt, Österreichische Kinderfreunde
  10. Heilbehelfe und Hilfsmittel, gesundheit.gv.at, Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs
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